AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von gastronomischer Versorgung, die in Räumlichkeiten unseres Hauses stattfinden.
  • Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekorationen werden extra berechnet.
  • Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  • Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht.
  • Bei Veranstaltungen, die sich über 7 Stunden ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 29,00 € für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde.
  • Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist (lt. Angebot). Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten.
  • Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Netto-Kasse innerhalb von 10 Tagen. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 30 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung die Rechnungssumme zu begleichen.
  • Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  • Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 19,50 €/Person in Ansatz gebracht.
  • Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
  • Bei Rücktritt eines Vertrages 30 Tage vor Veranstaltung (mit Partyraum) ist ein Ausgleich von „All inclusiv Partys“ von 30 % zu leisten, nach Angebot, jedoch mindestens 650,-€  Kaltmiete der bereitgestellten Partyräume

Partyservice-Vertrag outdoor / Lieferung

§1

Leistung

Bergischer Partyservice verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Bergischer Partyservice ist bemüht zeitgerecht und dem Anlass entsprechend mangelfrei durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut Bergischer Partyservice die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und die Regie des Gesamtanlasses.

§2

Zusätzliche Leistungen

Über diese Vereinbarung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Gebühren (GEMA, Sondernutzung o.ä.) sowie Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Abfallbeseitigung usw. trägt der Kunde.

§3

Geringfügige Änderungen

Bergischer Partyservice behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren massiv erhöhten Preisen, seine Leistungen in Bezug auf die Lieferung geringfügig zu ändern. Bergischer Partyservice nimmt dabei in besonderer Weise Rücksicht auf das Interesse des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

§4

Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das gemeinsame Essen muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Regelung wird automatisch die ursprüngliche Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

§5 Abbestellung von Anlässen

Bei Abbestellung eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • ·  Bis 40 Tage vor dem Anlass: 50.-€ Bearbeitungsgebühren
  • ·  39 Tage bis 30 Tage vor dem Anlass: 30 % der vereinbarten Leistungen
  • ·  29 – 14 Tage vor dem Anlass: 45 % der vereinbarten Leistungen
  • ·  13 – 0 Tage vor dem Anlasse: 100 % der vereinbarten Leistungen.
    Für Getränke werden 19,50 € pro Person angesetzt, soweit sie in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind.

    §6 Personalkosten

    Bei Buchung der Getränkeflat werden ab der 7.ten vollendeten Stunde von Bergischer Partyservice 20.- € netto Personalkosten/Barmann pro Stunde und Servicemitarbeiter in Rechnung gestellt. Servicekräfte, Spülkräfte etc nach Absprache

    §7 Technische Anlagen

    Für zugemietete technische Anlagen erhebt Bergischer Partyservice keine Vermittlungsgebühr . Sollten Störungen oder Defekte an technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten kann daraus keine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen hergeleitet werden.

    §8 Versicherung

    Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellunggegenständen obliegt dem

Veranstalter. Bergischer Partyservice kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.

§9

Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik usw.) behält sich Bergischer Partyservice vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.

§ 10

Vermittlung / Organisation

Bergischer Partyservice bietet dem Kunden u.a. die Vermittlung von Künstlern, Musikern an. Bergischer Partyservice erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in Höhe von …………. % von deren Honorar. Den Vertrag schließt der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern unmittelbar ab.

§ 11

Zahlungen

Bergischer Partyservice erhebt eine á-cto-Zahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese á-cto-Zahlung beträgt 30% des oben genannten Preises, zahlbar bei Auftragserteilung. Die Restzahlung, incl. evtl. Zusatzleistungen, ist 2 Tage vor Veranstaltung des Anlasses auf das Konto :

IBAN DE92 3305 0000 0000 3377 33 BIC WUPSDE33XXX

zu überweisen.

Sämtliche unvorhergesehenen Kosten wie Verlängerungen der Veranstaltung nach der vereinbarten Zeit sind aufgrund der detaillierten Rechnung nach Veranstaltung innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

§ 12

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal und es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Nutzungsvereinbarungen indoor (mit Partyraum):

§1

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen sowie Anlagen, Inventar u. Gerätschaften des Bergischen Partyservice zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Partys, Workshops, Trauerfeiern, etc.

sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Bergischen Partyservice.

Die Nutzung der Räume für nicht-private, kommerzielle und öffentliche Veranstaltungen, sowie die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Anlagen, Inventar und Gerätschaften sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, aller Art von Verkaufs- Tanz- Musik- und Live- Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage der Vermieter und auch der zuständigen Behörden ( GEMA, Ordnungsamt, etc.).Geschäftsbedingungen des Mieters bzw. Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Außenbereich darf nach Absprache genutzt werden ist aber NICHT Gegenstand des Mietvertrages.

Haftung

§2

Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude und überlassenem Inventar, die durch Gäste   (auch ungebetene) Besucher sonstige Dritte aus seinem Bereich , oder ihm selbst verursacht werden. Eine angemessene Haftungssumme wird im Schadenfall vom Vermieter eingefor

Zahlung

Bei Abschluss des Mietvertrages ist die Kaution von 500.- €  zu leisten !

Kaution

Die Kaution in Höhe von 500.- Euro ist bei Vertragsabschluss auf das angegebene Konto zu überweisen. Diese Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche, die dem Vermieter aus dem Mietvertrag entstehen können, wie z. B. Reparaturen, Spezialreinigungen oder Beschädigungen. Die Kaution wird nach Übergabe der Räume an den Vermieter zurückerstattet, sofern:

  • durch die Nutzung der Räume keine Schäden am Gebäude, in den Räumen , an den Wänden sowie an Einrichtungsgegenständen und Ausstattung aller Anlagen und Ausstattung verursacht worden sind,
  • die benutzten Räume wie bereits beschrieben , sauber und ordentlich sind,
  • keine finanziellen Forderungen bezgl. der Rechnung Catering/Getränke bestehen
  • keine Belästigung von Anwohnern, Passanten oder Störung des Straßenverkehrs durch Falschparker erfolgt ist.

Andernfalls kann die Kaution teilweise oder auch ganz einbehalten werden zur Regulierung entstandener Schäden.

Der Partyraum muss vor der Rückgabe der Kaution durch den Vermieter oder eine von ihm dazu autorisierte Person abgenommen werden. Dabei werden entstandene Schäden am Partyraum direkt protokolliert. Bei Beanstandung wird die gezahlte Kaution einbehalten. Reicht die gesamte Kaution nicht aus, wird der darüber hinausgehende Betrag selbstverständlich geltend gemacht.

§3

Bezahlung

Die Bezahlung der Gesamtveranstaltung erfolgt spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, d,h. die Teilnehmerzahl ist dem Bergischen Partyservice 1 Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen, danach wird die Rechnung  des Büffet`s, sowie der Flatrate und Dekoration gestellt. Evtl. Nachberechnungen wie eine höhere Teilnehmerzahl oder Verlängerung der Flatrate werden anschließend bei der Schlussrechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Anlass zu bezahlen. Sollten weniger Teilnehmer erscheinen als angegeben erstatten wir die Summe der Getränkeflat zurück, aber die des bestellten Büffets nicht. Die Bezahlung sollte per Überweisung auf unser Firmenkonto stattfinden.

Bei fehlendem Eingang der Summe auf unserem Konto ist der Gesamtbetrag am Tag der Veranstaltung bei Beginn bar  zu begleichen.

§4

Der Vertrag ist nur gültig mit der gleichzeitigen Buchung unseres Caterings. Mindestabnahme „Getränke-Flatrate“

§5

Übergabe/ Rückgabe der Räume

Die Übergabe/Abnahme der Räume erfolgt jeweils nach Vereinbarung.

Ab 0:00 Uhr ist darauf zu achten, dass der abgesprochene Lautstärkenpegel einzuhalten ist, damit die Anwohner keinen Grund zur Klage haben. Sollte nach Aufforderung des Vermieters  den Lautstärkepegel zu drosseln, keine Abhilfe geschaffen werden, ist der Vermieter berechtigt die Veranstaltung sofort abzubrechen.

§6

Rücktritt

Bei Abbestellung eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

nach Vertragsabschluss die volle Miete

zzgl: bis 120 Tage vor dem Anlass – 50,-€ Bearbeitungsgebühr

bis 40 Tage vor dem Anlass – 30% der vereinbarten Leistungen nach Angebot.

39-30 Tage vor dem Anlass – 45% der vereinbarten Leistungen.

29-0 Tage vor dem Anlass – 100% der vereinbarten Leistungen.

Dabei wird das letzte  Angebot berücksichtigt. Auch mündliche Absprachen gelten.

§7

Ausschluss der Nutzung

Der Vermieter hält sich bei unsachgemäßer Benutzung und gravierenden Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarung das jederzeitige Rücktrittsrecht vor. Nimmt der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht kein Gebrauch, kann eine Vertragsstrafe erhoben werden. Das gilt insbesondere bei der Nichteinhaltung des angegebenen Nutzungszweck oder die Benutzung von nicht angemieteten Mietsachen, wie z.B. des Biergartens oder der Küche , wenn nur der Partyraum an sich gemietet ist. Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen ist auch die vereinbarte Teilnehmerzahl unbedingt einzuhalten. Der Vermieter trägt keine Haftung für entstandene Unfälle in den Räumen oder der Außenanlage.

§8

Höhere Gewalt:

Im Falle höherer Gewalt(Brand, Wasserschaden, Streik etc.) behält sich der Bergische Partyservice vor, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. Termine und Verträge zu einem möglichem Zeitpunkt auszuführen.

§9

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal und es kommt deutsches Recht zur Anwendung.